Förderung & Zuschüsse

Photovoltaik Förderung 2026: Alle Zuschüsse & Programme im Überblick

Wer 2026 eine Photovoltaikanlage installiert, profitiert von mehreren Fördermechanismen gleichzeitig: garantierte Einspeisevergütung, steuerliche Vorteile und zinsgünstige Kredite. Hier erfahren Sie, welche Förderungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen.

1. EEG-Einspeisevergütung — die wichtigste Förderung

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Grundlage der PV-Förderung in Deutschland. Für jede Kilowattstunde, die Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie einen festen Vergütungssatz — garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,36 ct/kWh
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,30 ct/kWh

Gültig für Inbetriebnahme 01.02.–31.07.2026. Danach sinkt die Vergütung halbjährlich um 1 %. Quelle: EEG 2023/2026.

Tipp: Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Teileinspeisung wirtschaftlicher — der selbst verbrauchte Strom spart Ihnen den vollen Strompreis (ca. 0,32 €/kWh), also deutlich mehr als die Einspeisevergütung. Unser Rendite-Rechner zeigt Ihnen das optimale Verhältnis.

2. Null Prozent Mehrwertsteuer

Seit Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden ein Mehrwertsteuersatz von 0 %. Das betrifft Solarmodule, Wechselrichter, Montagesysteme und Batteriespeicher. Die Ersparnis beträgt effektiv ca. 16 % gegenüber dem alten Preis mit 19 % MwSt. — was sich direkt in niedrigeren Anschaffungskosten niederschlägt.

Diese Regelung gilt auch 2026 und ist derzeit unbefristet. Sie müssen nichts beantragen — der Installateur verrechnet automatisch 0 % MwSt.

3. KfW-Kredite für Photovoltaik

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über das Programm 270 — Erneuerbare Energien Standard zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen, Batteriespeicher und Ladestationen.

  • Bis zu 150.000 € Kreditvolumen pro Vorhaben
  • Laufzeiten von 5–30 Jahren
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Auch für Batteriespeicher nutzbar

Wichtig: Den KfW-Kredit müssen Sie vor der Beauftragung des Installateurs beantragen — über Ihre Hausbank.

4. Regionale Förderprogramme

Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse — oft speziell für Batteriespeicher, Wallboxen oder Dachsanierungen in Kombination mit PV. Einige Beispiele:

  • Bayern: 10.000-Häuser-Programm (Speicherförderung)
  • NRW: progres.nrw — Zuschuss für Batteriespeicher
  • Berlin: SolarPLUS — Machbarkeitsstudien und Speicher
  • Brandenburg: RENplus 2024 — Investitionszuschüsse

Verfügbarkeit und Konditionen ändern sich laufend. Prüfen Sie die aktuelle Förderlandschaft bei Ihrer Landesenergieagentur.

5. Steuerliche Vorteile

Seit 2023 sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp von der Einkommenssteuer befreit. Das bedeutet: Die Einspeisevergütung und der geldwerte Vorteil durch Eigenverbrauch müssen nicht versteuert werden.

Auch eine Gewerbeanmeldung entfällt für kleine Anlagen in der Regel. Das reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Zusammen mit der 0-%-MwSt verkürzen diese Vorteile die Amortisationszeit spürbar.

Häufige Fragen zur PV-Förderung

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Ja. EEG-Einspeisevergütung, 0 % MwSt und KfW-Kredit sind miteinander kombinierbar. Regionale Zuschüsse können je nach Programm Einschränkungen haben — prüfen Sie dies im jeweiligen Förderbescheid.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Der Vergütungssatz bei Inbetriebnahme wird für 20 Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr festgeschrieben. Die halbjährliche Degression betrifft nur neu in Betrieb genommene Anlagen.

Lohnt sich die Förderung auch ohne Eigenverbrauch?

Bei Volleinspeisung erhalten Sie höhere Vergütungssätze. Ob sich das gegenüber Eigenverbrauch rechnet, hängt von Ihrem Strompreis und Verbrauchsprofil ab. Unser Rechner zeigt den Vergleich.

Wie viel sparen Sie mit Förderung?

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